Welche Leistungen als versicherungsfremd – oder anders ausgedrückt: als nicht beitragsgedeckt – anzusehen sind, lässt sich aber nicht eindeutig festlegen. Daher werden die nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Grundlage einer engen und einer erweiterten Abgrenzung bestimmt.
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Dass Kurse teilweise nicht zustande kommen, weil Teilnehmende fehlen, ist integrationspolitisch kontraproduktiv.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass die zuständigen Behörden alle vorhandenen Möglichkeiten konsequent nutzen.
Ich teile Ihre Haltung, dass solche Taten nicht folgenlos bleiben dürfen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität entschlossener bekämpft werden.
Es laufen weiterhin Ermittlungsverfahren, es gab Verurteilungen, insbesondere durch das Landgericht Bonn, und weitere Prozesse sind anhängig. Auch Rückforderungen werden durch die Finanzverwaltung geltend gemacht. Allerdings ist die Bilanz gemessen an der Dimension des Schadens ernüchternd.
Ich persönlich hätte übrigens kein Problem damit, wenn Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden.