Frage von Hilmar B. • 26.03.2025

Antwort von Micha Fehre AfD • 30.03.2025
Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss immer oberste Priorität haben.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss immer oberste Priorität haben.
Bei den beschriebenen Fällen handelt es sich augenscheinlich um Verstöße gegen ethische Grundsätze des Journalismus.
Bei den beschriebenen Fällen handelt es sich augenscheinlich um Verstöße gegen ethische Grundsätze des Journalismus.
Das widerspricht schlicht den grundlegenden Prinzipien journalistischen Arbeitens und der journalistischen Sorgfaltspflicht.