Sehr geehrte Frau Bas, wie stehen Sie zu der Forderung der gesetzlichen Krankenkassen, dass der Bund die Kosten der Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger erstatten soll.
Sehr geehrter Herr S.,
das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass unser Versicherungssystem auf dem Solidarprinzip fußt. In der GKV haben alle Mitglieder und Versicherte im Grundsatz denselben Leistungsanspruch - unabhängig vom individuellen Einkommen und den hiervon abgeführten Krankenversicherungsbeiträgen. Vor diesem Hintergrund werden durch das am 29. April 2026 vom Kabinett beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Beiträge stufenweise ab dem Jahr 2027 erhöht, so dass der Bund ab dem Jahr 2031 rund 2 Milliarden Euro mehr als bisher zahlt. Zudem wird bei den Grundsicherungsgeldbeziehenden typischerweise auch für sonst in der Regel familienversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner ein eigener Beitrag gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

