Am Ende muss eine Lösung stehen, die den Schutz der betroffenen Personen sicherstellt. Dies muss aus unserer Sicht die Grundlage sein, um eine rechtssichere Regelung mit breiter Mehrheit beschließen zu können.
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Freiberufler und bspw. Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist. Gleichwohl halten wir es für nachvollziehbar, in einem ersten Schritt nur abhängig Beschäftigte von der Aktivrente zu umfassen.
Sehr geehrter Herr J.,
Der Acht-Stunden-Tag wird nicht aufgelöst, sondern den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, mit ihren Mitarbeitern flexiblere Arbeitszeiten zu vereinbaren.
Da wir als SPD uns mit unserer Forderung nach einer Altfallregelung für bereits gestellte Anträge nicht durchsetzen konnten, kann die Behörde in Ihrem Fall den Antrag erst positiv bescheiden, wenn Sie die jetzt für alle gültige Frist von 5 Jahren erreicht haben.