Hakan Demir
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Frage von Samuel M. •

Was passiert mit bereits gestellten Anträgen auf Einbürgerung nach 3 Jahren?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich habe bereits Anfang August einen Antrag auf Einbürgerung nach 3 Jahren gestellt, aber letzte Woche hat Ihre Koalition diese Regelung abgeschafft. Was wird mit solchen bereits gestellten Anträgen passieren?

Mit freundlichen Grüßen

Samuel M

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten. Ich bin mir, auch aus vielen persönlichen Gesprächen, bewusst, wie viel Energie Menschen aufgebracht haben, bereits nach kurzer Zeit in Deutschland die hohen Anforderungen der 3-Jahres-Einbürgerung in Bezug auf Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen zu erfüllen. Ich kann daher verstehen, dass die Regelung gerade für Menschen im laufenden Verfahren sehr enttäuschend ist. Die Abschaffung ist aber Teil eines Kompromisses zwischen SPD und Union, den ich mittrage: während die 3-Jahres-Einbürgerung abgeschafft wird, bleiben alle anderen Fortschritte der Einbürgerungsreform (u.a. 5-Jahres-Einbürgerung, Mehrstaatigkeit, leichterer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, Erleichterungen für die Gastarbeiter:innen-Generation) bestehen. Ich hoffe, diese Regelung wird auf Dauer zu einem stabilen und breit akzeptierten Einbürgerungsrecht beiträgt. 

Da wir als SPD uns mit unserer Forderung nach einer Altfallregelung für bereits gestellte Anträge nicht durchsetzen konnten, kann die Behörde in Ihrem Fall den Antrag erst positiv bescheiden, wenn Sie die jetzt für alle gültige Frist von 5 Jahren erreicht haben. Das Bundesinnenministerium hat daher allen Behörden empfohlen, die Anträge so lange zurückzustellen, bis die 5-Jahres-Frist erreicht ist. Damit entsteht zumindest keine erneute Wartezeit, wie es bei einer Ablehnung und dann einer erneuten Antragstellung nach 5 Jahren der Fall wäre. Informieren Sie mich gerne, falls dieses Vorgehen von Ihrer Behörde nicht praktiziert wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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