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Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Kollegen zu verweisen, würde ich Sie gerne an Herrn MdB Roland Theis verweisen
Der Unterschied liegt vor allem darin, dass aus einer Einzelfallmöglichkeit der gesetzliche Regelfall würde. Wie das konkret aussieht, entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren, in das ich Ihre Sorge um die Belastung der Praxen mitnehme.
Ich bin beim Unterzeichnen von Petitionen grundsätzlich sehr zurückhaltend, kann Ihnen aber versichern, dass sich die zuständigen Kollegen im Petitionsausschuss sehr intensiv und umfassend damit befassen werden