Warum wird nach PNOG die Verhinderungspflege abgeschafft?
Sehr geehrte Frau A.,
aktuell sieht der Referentenentwurf vor, den bisherigen eigenständigen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro abzuschaffen. Ersatzpflege soll künftig auf mehrere Töpfe verteilt werden: selbst organisierte Ersatzpflege vor allem über das neue Entlastungsbudget, professionelle ambulante Hilfe über das Sachleistungsbudget und akute Ausfälle über ein neues Überbrückungsbudget. Damit wird die Leistung nicht ersatzlos gestrichen, aber der bisherige flexible zusätzliche Topf fällt weg. Hintergrund sind die Neuordnung der Pflegeleistungen und der erhebliche finanzielle Druck in der Pflegeversicherung.
Da wir uns hier noch im parlamentarischen Verfahren befinden, sind Änderungen noch möglich. Auch wir sehen diesen Passus kritisch.
Vielen Dank für Ihr Engagement und alles Gute
Ihr
Stefan Zierke

