Antwort 06.11.2025 von Carsten Müller CDU
Sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu einem Vorfall bei der Rückgabe oder der Verwahrung mit Asservaten gekommen sein, kann und sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden.
Sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu einem Vorfall bei der Rückgabe oder der Verwahrung mit Asservaten gekommen sein, kann und sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden.
Sehr geehrter Herr D.,
Die Bundesregierung leistet beim Thema Inklusion keine gute Arbeit.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg