Antwort 14.08.2026 von Carsten Müller CDU
Bei besonders schweren Delikten kann aus meiner Sicht eine Nichtanwendung der Vorbewährung ausnahmsweise gerechtfertigt sein.
Bei besonders schweren Delikten kann aus meiner Sicht eine Nichtanwendung der Vorbewährung ausnahmsweise gerechtfertigt sein.
Informationsfreiheit darf nicht zum kostenlosen Kampagneninstrument werden
Zum konkreten Vorgang will ich aber auch sagen: Man kann sicherlich darüber sprechen, ob die Kommunikation rund um die Umbildung des Kabinetts glücklich war und ob manche Abläufe besser und klarer hätten erklärt werden können.