Auf welche konkreten Tatsachen stützen Sie Ihre Annahme, dass NGOs durch kostenlose Verwaltungsleistungen subventioniert werden, und welche Rolle spielt diese Annahme für Ihre Position zur IFG-Reform?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
in Ihrer Antwort auf eine Bürgerfrage vom 29.07.2026 räumen Sie zunächst selbst ein, dass keine belastbaren Daten darüber vorliegen, welche Antragsteller welchen Verwaltungsaufwand verursachen oder ob NGOs das IFG missbräuchlich nutzen. Abschließend führen Sie aus, der Staat sei nicht verpflichtet, die politische Arbeit professioneller und teilweise öffentlich geförderter Organisationen durch kostenlose Verwaltungsleistungen zu subventionieren. Diese Formulierung setzt aus meiner Sicht voraus, dass entsprechende kostenlose Verwaltungsleistungen tatsächlich erbracht werden oder zumindest hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Zugleich scheint diese Annahme Ihre politische Bewertung und Haltung zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes mitzuprägen. Aus Ihrer Antwort geht jedoch nicht hervor, worauf sich diese Annahme stützt. Daher bitte ich Sie um eine Erläuterung der tatsächlichen Grundlage dieser Aussage.
Meine Aussage stützt sich nicht auf die Behauptung, jede NGO missbrauche das Informationsfreiheitsgesetz. Sie beruht auf konkreten Strukturen, dokumentierten Serienverfahren und Erfahrungen aus dem parlamentarischen Alltag.
Zunächst zur kostenlosen Verwaltungsleistung. Im Jahr 2025 wurden bei den Bundesbehörden 18.982 IFG-Anträge gestellt und 18.227 Verfahren erledigt. Gebühren wurden lediglich in 1.686 Fällen erhoben. Einfache Auskünfte sind grundsätzlich gebührenfrei. Auch bei aufwendigen Verfahren sind die Gebühren begrenzt, obwohl die Behörde Akten suchen, Unterlagen prüfen, personenbezogene Daten schwärzen und gegebenenfalls betroffene Dritte beteiligen muss. Der tatsächliche Personalaufwand wird daher zu einem erheblichen Teil aus Steuermitteln finanziert. Der Begriff der Subventionierung ist in diesem Zusammenhang ökonomisch gemeint, denn eine professionelle Organisation erhält eine staatliche Arbeitsleistung, ohne deren tatsächliche Kosten tragen zu müssen.
Hinzu kommt die inzwischen geschaffene Kampagneninfrastruktur. FragDenStaat erklärt selbst, dass mehr als die Hälfte aller Informationsfreiheitsanfragen an Bundes- und Landesbehörden über die eigene Plattform gestellt wird. Nach eigenen Angaben wurden dort bereits mehr als 250.000 Anfragen organisiert. Die Plattform stellt Textbausteine bereit, veröffentlicht Behördenantworten automatisch und unterstützt Widersprüche sowie strategische Klagen. Das kann berechtigte Transparenz fördern. Es ermöglicht aber ebenso, mit sehr geringem eigenem Aufwand eine große Zahl formal eigenständiger Verwaltungsverfahren auszulösen.
Dass solche Massenverfahren keine theoretische Konstruktion sind, zeigt auch die Rechtsprechung. Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit mehr als 500 gleichlautenden Anträgen und insgesamt 572 Parallelverfahren. Das Gericht hat ausdrücklich bestätigt, dass auch einem IFG-Antrag grundsätzlich der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden kann. Die rechtlichen Anforderungen dafür sind allerdings sehr hoch.
Vergleichbare Mechanismen erlebe ich regelmäßig im Deutschen Bundestag. Organisationen und Kampagnenplattformen versenden innerhalb kurzer Zeit Tausende weitgehend gleichlautende Schreiben an Abgeordnetenbüros. Für den Absender genügt häufig ein Klick. In meinen Büros müssen die Eingänge trotzdem erfasst, geprüft und beantwortet werden. Anschließend wird öffentlich beklagt, Bürger würden ignoriert oder mit standardisierten Antworten abgespeist. Der zuvor gezielt erzeugte Bearbeitungsdruck wird damit selbst zum Gegenstand der Kampagne. Das ist kein offener Bürgerdialog, sondern ein politisches Instrument, das auf Überlastung und anschließende Diskreditierung ausgelegt ist.
Diese Erfahrung ist für meine Haltung zur IFG-Reform relevant. Das individuelle Recht auf Informationszugang muss bestehen bleiben. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, professionellen Akteuren unbegrenzt kostenlose Recherche-, Aufbereitungs- und Kampagnenkapazitäten bereitzustellen. Bei automatisierten Serienanträgen, umfangreichen Wiederholungsanfragen oder erkennbar organisationsgetragenen Kampagnen halte ich eine Zusammenfassung gleichartiger Verfahren und eine angemessene Kostenbeteiligung für gerechtfertigt. Einfache Anfragen einzelner Bürger dürfen dadurch nicht erschwert werden.

