Frage von Anja J. • 16.04.2025

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Ich habe Verständnis für Ihre Frage und kann Ihre Sorgen nachempfinden. Viel zu lange dauert dieser Krieg Russlands gegen die Ukraine.
Selbstverständlich stimme ich für den Koalitionsvertrag.