
Das Verfahren am Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu ist noch nicht abgeschlossen.
Das Verfahren am Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu ist noch nicht abgeschlossen.
Derzeit laufen interne Beratungen zur Richterwahl und es gibt Überlegungen ein komplett neues Kandidatenpaket vorzuschlagen. Wie üblich, werde ich nach reiflicher Überlegung und Prüfung der Kandidatenvorschläge eine Entscheidung treffen. Die Wahl erfolgt - zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts - in geheimer Abstimmung. Ich bitte, das Wahlgeheimnis zu respektieren.
In diesem Sinne ist es selbstverständlich, dass auch Opfer islamistischer Anschläge diese Erinnerung verdienen.
Es spricht nicht prinzipiell etwas dagegen. Ein bewusster und differenzierter Umgang mit öffentlichem Gedenken ist jedoch entscheidend, damit Erinnerung nicht spaltet, sondern verbindet.