Die Fahrzeuge wurden immer höher und undurchsichtiger. Was macht man dass die Menschen noch ihre Garagen nutzen können wenn draußen Autos parken?
Unsere vier Stellplätze ( vier ) und dahinter noch zwei Garagen führen dazu wenn mit 0 Meter Abstand neben der Einfahrt , ohne Gehweg am Straßenrand ein Bigster mit 1,70 m Höhe oder Transporter die noch höher sind parken dass kein einziger Stellplatz mehr ohne fremde Hilfe zu verlassen ist. Warum gibt es hier keine Regelungen für den Eigentümer?
Die Gemeinde verweist auf 365 Tage Parkdauer.
Müssen nun sämtliche Eigentümer auch auf dem Straßen parken ( unsere Straße ist mit Gehweg auf der anderen Seite) ca. 8 m breit.
Anmerkung unsere Sackgasse ist derzeit von der gesperrten Landstrasse als Parkplatz genutzt )
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Krichbaum. Aufgrund einer Dienstreise hat er ich gebeten, Ihnen rasch zu antworten.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen betreffen die Einrichtung von Halte- und Parkverboten an Grundstückseinfahrten in Neuenbürg. Als Bundestagsabgeordneter hat Herr Krichbaum hier keinen Einfluss. Sie sollten sich an die Stadtverwaltung und ggf. auch an die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wenden, denn das Problem wird nach Ihrer Beschreibung nicht alleine Sie treffen. Gerne können wir entsprechende Kontakte vermitteln, bitte wenden Sie sich dazu direkt an unser Büro unter gunther.krichbaum@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Buchholz
Büroleiter

