Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
Trennung von Kirche & Staat vorantreiben: Kirchen selbst finanzieren, Sonderarbeitsrecht abschaffen, fair entlohnen & Missbrauch konsequent aufklären.
Bereits 2020 haben wir Grüne im Bundestag uns dafür eingesetzt, dass die Finanzierung der Kirchen modernisiert wird. Das können Sie hier nachlesen:
Die Kirchen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Bildung, Gemeinwohl und gesellschaftlichen Zusammenhalt.