Frage von Florian B. • 15.10.2025

Antwort ausstehend von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr E.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Dass die Aktivrente nicht auch für Beamte gelten soll, die über die Regelaltersgrenze im Beamtenverhältnis weiterarbeiten, hat vor allem systemische Gründe. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und haben keine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Grundvoraussetzung der Aktivrente ist. Beamte erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird.