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Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
In der letzten Legislatur haben wir als Union zahlreiche Maßnahmen ergriffen, damit es in der Pflege mehr Personal, eine bessere Bezahlung und stärkere Entbürokratisierung gibt.
In der Tat haben tausende Pflegekräfte in der Pandemie herausragende Leistungen erzielt.