Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).
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Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Antwort 28.02.2024 von Tim Klüssendorf SPD
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz
Antwort 01.12.2023 von Dirk Wiese SPD
Die Gesamtzahlen für das Jahr 2022 zum Lebensunterhalt in Privathaushalten nach Migrationshintergrund können Sie der Seite des Statistischen Bundesamts entnehmen:
Antwort 05.12.2023 von Carmen Wegge SPD
in der Regel stehen die Tagesordnungen immer spätestens am Freitag vor einer Sitzungswoche fest.