Frage von Caspar L. • 14.04.2023

Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
als demokratisch gewählte Abgeordnete bin ich stets dazu verpflichtet, meine Wählerinnen und Wähler nach meinem besten Wissen und Gewissen zu vertreten. Mit diesem Grundsatz konnte ich es nicht vereinbaren, gegen den Antrag zur Laufzeitverlängerung zu stimmen.
Daher sollte, sobald die Reform umgesetzt wird, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich sein.
Die Regelungen der ersten Säule sollen so ausgestaltet werden, dass es keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf
Wir Freie Demokraten sind ebenso wie unsere Koalitionspartner bestrebt, diese Reform zügig zu verabschieden.