Frage von Annamaria M. • 13.06.2023

Antwort von Hubertus Heil SPD • 13.07.2023
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Die Absenkung der Preisbremse für Heizstrom hat der Deutsche Bundestag mit der Änderung des Strompreisbremsengesetzes am 23.06.2023 verabschiedet.
Da Sie als Endverbraucher Ihren Strom nicht an der Börse kaufen, sondern von Ihrem Stromversorger, liegt es in dessen Hand, die Vergünstigungen an Sie weiterzugeben oder nicht. Darauf kann politisch nicht Einfluss genommen werden.
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de