Antwort 11.09.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Die Tabaksteuer ist eine nicht zweckgebundene Steuer, die in den Bundeshaushalt fließt. Aus diesem Gesamthaushalt wird auch der Steuerzuschuss für die Krankenkassen bezahlt.
Diese Kosten sind wohl ebensowenig enthalten wie die Kosten für Krankenversicherung bei Süßigkeiten.
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich an Ihre Stadtverwaltung zu wenden, die für die Straßenreinigung zuständig ist.
Zuständig für die Fragen sind die Bundesministerien für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.