Frage von Marion L. • 02.09.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider hat der Bundestag in außen- und sicherheitspolitischen Fragen kein Exekutivrecht.
Entschließungsanträge des Bundestages sind für die Bundesregierung rechtlich nicht verbindlich, sondern in erster Linie von politischer Bedeutung.
So ein höchst problematisches Verhalten hätte meines Erachtens einen Rücktritt zur Folge haben müssen.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.