Wann tritt das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft? Müssen dann Deutsche, die im Ausland leben und die dortige Staatsangehörigkeit annehmen möchten, dies bei einem Amt in Deutschland melden?

Sehr geehrte Frau M.,
danke für Ihre Frage.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor - doppelte Staatsangehörigkeiten sind bisher ja aber auch im Regelfall nicht vorgesehen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir