Frage von Thomas H. • 06.04.2024

Antwort von Paula Piechotta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 13.06.2024
Eine Positionierung zu dieser Berichterstattung ist mit Blick auf die Pressefreiheit wenig zielführend.
Eine Positionierung zu dieser Berichterstattung ist mit Blick auf die Pressefreiheit wenig zielführend.
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
Ich halte eine Null-Toleranz-Regel im Straßenverkehr für geboten, zumindest bis hier mehr Erkenntnisse vorliegen. Vorschnelle Experimente mit Richtwerten verbieten sich angesichts der schlimmen Folgen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis - so wie aller Drogen - haben kann.
entscheidend für mich ist die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und auch unbeteiligter Dritter.