Frage von Thomas H. • 17.06.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, verbindlichere Regeln für Rüstungsexporte zu schaffen.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Ich habe dem Rückführungsverbesserungsgesetz nicht zugestimmt
Die ursprünglich angedachte Abgabe durch staatliche Stellen wäre aus meiner Sicht zu präferieren gewesen, verstößt aber gegen EU-Recht. Anstatt an dieser Stelle anzusetzen, wurde ein, meiner Meinung nach, schlechter Kompromiss verabschiedet.