Antwort 10.09.2024 von Oliver Luksic FDP
Es wäre reine Augenwischerei etwas in unser Tierschutzgesetz zu schreiben, wenn in Drittländern nicht rechtssicher vollzogen werden kann und europarechtlich nicht möglich ist.
Es wäre reine Augenwischerei etwas in unser Tierschutzgesetz zu schreiben, wenn in Drittländern nicht rechtssicher vollzogen werden kann und europarechtlich nicht möglich ist.
nach unserem Kenntnisstand sind seitens der Ampel wohl tatsächlich Nachzahlungen für in den letzten Jahren verfassungswidrig besoldete Bundebeamte geplant, um die Maßgaben des BVerfG-Urteils vom 4.5.2020 zu erfüllen.
Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe.