Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des Wahlergebnisses vom September 2017 aus 709 Abgeordneten (299 direkt, 410 über Listen gewählte Abgeordnete). Dies ergibt sich daraus, dass nach diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unser derzeit geltendes Wahlrecht einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht, um Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Trotzdem sollte das nicht zum Dauerzustand werden. (...)
(...) Die gesetzlich vorgesehene Sollgröße hingegen liegt bei 598 Mandaten. Damit sich das Parlament wieder an dieser Zahl annähert, ist unserer Meinung nach eine Wahlrechtsreform notwendig. (...)
(...) Die Feststellung ob im Zusammenhang mit solchen Geschäften rechtswidrig gehandelt wurde und ob dieses Handeln strafrechtlich verfolgt werden muss, obliegt aber der Justiz. Und das für jeden einzelnen Fall. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen. (...)
(...) Das ist nur ein kleiner Ausflug gewesen, was wir als SPD in dieser Legislatur durchsetzen möchten. Dann geht es in den Umfragen auch wieder aufwärts, davon (...)