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Frage von Thomas S. •

Frage an Sonja Steffen von Thomas S. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Steffen,

Zitat Frau MdB Steffen:

"Tatsächlich hat unsere Fraktion seinerzeit die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses nicht beantragt. Grund hierfür waren Zweifel, ob das parlamentarische Instrument des Untersuchungsausschusses das richtige für diese Frage war. Die für die Strafverfolgung zuständigen Behörden setzten sich zum damaligen Zeitpunkt bereits intensiv mit den rechtswidrigen Cum/Ex-Praktiken auseinander."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sonja-steffen/question/2018-11-13/306895

Ich stelle Ihrer Aussage diese Ihres Kollegen Herrn MdB Lars Klingbeil entgegen:

"Laut Bericht des Recherchezentrums CORRECTIV ist der deutsche Staat zwischen 2001 bis 2016 um mindestens 32,8 Mrd. Euro durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte betrogen worden. Dieses Geschäftsgebaren ist hochkriminell. Es ist ein Betrug am Staat.

Häufig entsteht der Eindruck, als würde es die Geschäfte noch geben. Cum-Ex-Geschäfte sind in Deutschland seit 2012 nicht mehr möglich. Allerdings ist die Politik dabei auf Steuerverwaltung, Justiz und aufmerksame Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Derzeit sind 267 Verfahren mit 5,7 Mrd. Euro Schaden in der Diskussion. Davon sind bisher ungefähr 2,4 Mrd. Euro zurückgekommen. Das zeigt: Wenn man in einem Rechtstaat solchen kriminellen Machenschaften nachgeht, hat man auch Erfolg. Ich will, dass solcher Betrug bestraft wird."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lars-klingbeil/question/2018-11-10/306605

Laut Herrn Klingbeil wurde Ende 2018 eine Schadensumme von 5,7 Mrd. Euro behandelt (weniger als 20% des Gesamtschadens) und waren 2,4 Mrd. Euro zurückgekommen (weniger als 10%. des Gesamtschadens).

Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, dass die für die Strafverfolgung zuständigen Behörden sich zum damaligen Zeitpunkt(2016) bereits intensiv mit den rechtswidrigen Cum/Ex-Praktiken auseinandersetzten?

Wenn ja, wie erklären Sie uns das Ende 2018 weniger als 10% des Gesamtschadens regresspflichtig wurden?

Viele Grüße T. S.

Portrait von Sonja Steffen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zu den rechtswidrigen Cum/Ex-Praktiken.
Ich sehe zunächst mal keinen Widerspruch zwischen den Aussagen von Herrn Klingbeil und denen, die ich in Bezug auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemacht habe.
Die Feststellung ob im Zusammenhang mit solchen Geschäften rechtswidrig gehandelt wurde und ob dieses Handeln strafrechtlich verfolgt werden muss, obliegt aber der Justiz. Und das für jeden einzelnen Fall. Ob es steuerrechtlich relevant ist, stellt die entsprechende Steuerbehörde fest.
Der Sachverhalt und die Tatsache, dass in jedem Einzelfall der Betrug nachgewiesen werden muss, macht es den Justizbehörden, sowie auch den Steuerbehörden nicht leicht. Allerdings gibt es ja schon eine Vielzahl an Verfahren und die Ermittlungen der zuständigen Behörden gehen ja auch noch weiter.
Ich bin wie auch Lars Klingbeil der Meinung, dass im Falle des nachgewiesenen Betruges die Verantwortlichen bestraft und der entstandene Schaden von den Verursachern beglichen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen