(...) Dass ausgerechnet ein Mann, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist und damit als Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung beobachtet wird, genau von dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung mit offensichtlich großem Aufwand gegen Angriffe auf seine persönliche Unversehrtheit geschützt wird, ist schon sehr skurril. (...)
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