Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäisches Parlaments hat nun seine Position für den Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online angenommen.
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Da der Verordnungsvorschlag zunächst noch im Europäischen Parlament verhandelt wird, sind allerdings noch erhebliche Veränderungen am Gesetzestext zu erwarten.
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission stieß zu Recht auf erhebliche Kritik. Die unter dem Begriff „Chatkontrolle“ bekannten Maßnahmen wurden verworfen.
Daher ist es besonders wichtig in diesem Fall eine Balance zwischen schlagkräftiger Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und dem Schutz der Privatsphäre des Bürgers zu finden.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet sichere Räume für Menschen, die auf die Vertraulichkeit von Kommunikation angewiesen sind, aber auch für jede Privatperson.
Eine seriöse Finanzierung sieht aber meines Erachtens anders aus als ein „Sondervermögen“ mit 100 Milliarden neuen Schulden.