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Markus Ferber
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Frage von Martin D. •

Was werden Sie gegen die geplante sog. "Chatkontrolle" tun um die anlasslose Überwachung der Kommunikation aller EU-Bürger zu verhindern?

Sehr geehrter Herr Ferber,

die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und eine anlasslose Überwachung von privater Kommunikation aller Bürger zu implementieren ist nicht mit dem Schutz der Privatsphäre und der vertraulichen privaten Kommunikation vereinbar. Das ganze wird zwar unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Kinderpornografie angepriesen, aber Experten zufolge findet das über verschlüsselte Dateien die über das hidden web (z.B. Tor oder i2p) verteilt werden statt und das Überwachen von privater Kommunikation über Email oder Messengerdienste würde dagegen wenig bis nichts helfen.

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Sehr geehrter Herr D.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich dem kürzlich vorgestellten Gesetzesentwurf der Kommission zum Kampf gegen Kindesmissbrauch.

Der Gesetzesentwurf sieht dabei vor zum ersten Mal die Pflicht einzuführen, für bestimmte Internetanbieter ihre Inhalte auf Darstellungen von Kindesmissbrauch und auf sogenanntes „grooming“ zu prüfen. Bislang war die freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen in diesem Bereich in der EU die gängige Praxis, bis Ende 2020 neue Regeln für den Schutz der Privatsphäre in Kraft traten. Nach intensivem Ringen, wurde eine Ausnahmeregelung und eine temporäre Erweiterung der Verordnung 2020/0259 bis 2024 genehmigt. Mit dem neuen Gesetzesentwurf antwortet die Kommission nun auf diese Übergangsfrist und schlägt ein mehrstufiges Verfahren vor, das zukünftig Anbieter wie Google, Apple oder Metas WhatsApp und Instagram in die Pflicht nimmt. Bei Hinweisen zum Austausch von illegalen Darstellen von Kindesmissbrauch oder von grooming, müssen Unternehmen risikominimierende Maßnahmen vorschlagen, die sie den Behörden vorlegen. Die zuständigen Behörden können dann nach ihrem Ermessen eine gerichtliche Anordnung zur Aufspürung eben dieser illegalen Daten erwirken. Wichtig hierbei ist zum einen die Anhörung der Datenschutzbeauftragten und zum anderen, dass die Maßnahmen so wenig wie möglich in die Privatsphäre eingreifen. Ob die Praxis des „Hashing“ - also der automatische Abgleich von Inhalten mit einer Art Datenbank, quasi ein digitaler Fingerabdruck, tatsächlich eingesetzt wird, bleibt laut Gesetzesentwurf eine Entscheidung der jeweiligen Gerichte. Erst sofern tatsächlich verdächtiges Material gesichtet wird, kommt die vorgeschlagene neue, unabhängige EU-Behörde ins Spiel.

Angesichts der nochmals exponentiell gestiegenen Zahl von Kindesmissbrauchsfällen, die während der Pandemie aufkamen, sowie dass Europa weltweit zu einem Drehkreuz für den Handel mit Darstellungen sexualisierter Gewalt geworden ist, trug die EVP Fraktion die eingangs erwähnte vorübergehende Verlängerung der Verordnung 2020/0259 in vollem Umfang mit.

Sowohl bei der damaligen Verlängerung, als auch beim jetzigen Gesetzesentwurf der Kommission, die neue Pflichten einführt, ist für mich wichtig, dass wir nicht Tür und Tor zu einem Freifahrtschein für Massenüberwachung öffnen. Denn: Jeder Eingriff in die Privatsphäre muss mit Argusaugen überwacht werde. Daher stimme ich in diesem Punkt mit Ihnen überein: Die Privatsphäre der Bürger ist und bleibt ein sehr hohes Gut, das geschützt werden muss. Daher ist es besonders wichtig in diesem Fall eine Balance zwischen schlagkräftiger Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und dem Schutz der Privatsphäre des Bürgers zu finden. Die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, in diesem Falle zwischen Datenschutz und dem Schutz von Kindern vor Missbrauch, lässt sich nicht einseitig zu Gunsten eines Ziels treffen. Es braucht daher einen verhältnismäßigen Rahmen, mit dem gleichermaßen der Schutz der individuellen Privatsphäre, als auch die Bekämpfung des Missbrauchs erreicht werden kann. Dafür werde ich mich auch in meiner Arbeit im Europäischen Parlament stark machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit meine Perspektive näher erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

 

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