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Eine örtliche Wahl, wie die Bürgermeisterwahl in Mülheim, betrifft nur einen Wahlkreis, sodass eine Nachzählung dort wesentlich schneller abgeschlossen werden kann. Die Bundestagswahl hingegen ist ein bundesweites, komplexes Verfahren mit Millionen Stimmen und umfangreichen rechtlichen Prüfungen.
Die Entscheidung, nicht für eine pauschale Neuauszählung zu stimmen, basiert auf dem Respekt vor unserem demokratischen und rechtlichen Verfahren.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags prüft aktuell alle Einsprüche und mögliche Unregelmäßigkeiten. Wenn es berechtigte Zweifel gibt, kann er dem Plenum des Deutschen Bundestages Nachzählungen empfehlen – genau dafür ist er da, um Transparenz und Vertrauen zu sichern.
Das parlamentarische Wahlprüfungsverfahren läuft derzeit – wie vorgesehen – und wird diese Fragen klären
Der Wahlprüfungsausschuss wird diese Einsprüche nach den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes sorgfältig prüfen
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags untersucht derzeit den Einspruch des BSW.