
Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.
Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.
Es wird nach derzeitigem Stand keine Impfpflicht in Deutschland geben. Ich persönlich hätte mir, wie Sie sicherlich bemerkt haben, eine andere Entscheidung gewünscht.
Dem jetzigen Kenntnisstand zufolge ist eine breitflächige Impfung der Bevölkerung notwendig, um die Corona-Pandemie zu überwinden.
Ich werbe für den Dreiklang Impfen, Testen und Boostern.
Sowohl der Ethikrat als auch führende Verfassungsrechtler haben vor einigen Wochen eine Impfpflicht in Relation zu den angestrebten Schutzzielen als verhältnismäßig eingestuft
Es gab intensive Austausche mit Expert:innen und Fachpolitiker:innen, aber auch meine ganz persönlichen Erfahrungen spielten dabei eine Rolle.