
Eine Impfpflicht ist immer auch ein Eingriff in Grundrechte, der allerdings in der Abwägung mit anderen Grundrechten gerechtfertigt sein kann.
Eine Impfpflicht ist immer auch ein Eingriff in Grundrechte, der allerdings in der Abwägung mit anderen Grundrechten gerechtfertigt sein kann.
Gegenüber wiederkehrender Lockdowns ist eine Impfpflicht das mildere Mittel.
Ich werbe für das Impfen, eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren lehne ich aber ab.
Sofern die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, ist dieser Eingriff jedoch insofern gerechtfertigt, als dass eine Impfpflicht dem Ziel dient, dasselbe Grundrecht, d.h. die körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens, zu schützen.
leider ist der Vorschlag meiner Gruppe zur Impfaufklärung mit der Option einer Impfpflicht für die Altersgruppe Ü60 gescheitert.
Ein Impfzwang wäre nicht mit Art.1 GG vereinbar gewesen, eine Impfpflicht nach sorgfältiger Güterabwägung m. E. nach als milderes Mittel als Lockdowns schon.