Antwort 28.03.2023 von Verena Hubertz SPD
Die Möglichkeit zum Parteiausschluss muss es geben, doch es ist gut, wenn für einen solchen vergleichsweise hohe Hürden zu nehmen sind.
Die Möglichkeit zum Parteiausschluss muss es geben, doch es ist gut, wenn für einen solchen vergleichsweise hohe Hürden zu nehmen sind.
Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.
Gerade bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten ist die Anwendung von Quellen-TKÜ unter den Voraussetzungen des Art. 10 des Grundgesetzes ...
Selbstverständlich prangere ich jedwede Menschenrechtsverletzungen gleichermaßen an, unabhängig davon, wer sie gegen wen begeht.
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen lehne ich ab.
Im Koalitionsvertrag haben wir verdeutlicht, dass die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzer*innen rechtstreu ist.