Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
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Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden
die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.
Die Waffen werden an die Ukraine geliefert, damit sie sich gegen die russischen Angriffe wehren und ihre Bevölkerung schützen kann.
Russland hat es in der Hand, den Krieg jederzeit zu beenden.
Dabei soll das Selbstbestimmungsgesetz nichts am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig. Und was heute verboten ist, bleibt verboten.