Antwort 25.05.2023 von Bengt Bergt SPD
Bezüglich des ersten Teils Ihrer Anfrage, wie ich im Bundestag abstimmen werde, verweise ich erneut auf den Gesetzgebungsprozess und bitte diesen abzuwarten.
Bezüglich des ersten Teils Ihrer Anfrage, wie ich im Bundestag abstimmen werde, verweise ich erneut auf den Gesetzgebungsprozess und bitte diesen abzuwarten.
Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass BMI selbstverständlich mit der bis 2021 rückwirkenden einmaligen Ausgleichszahlung plant.
Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
in den Verhandlungen über die Novellierung des GEG haben sich die Ampelfraktionen auf ein umfassendes Förderkonzept verständigt.