Antwort 19.07.2026 von Carl Christian Hirsch CDU
Die geltende Regelung ist für mich überzeugend und schafft einen steuerrechtlichen Gleichklang mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften.
Die geltende Regelung ist für mich überzeugend und schafft einen steuerrechtlichen Gleichklang mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften.
Ein Kritikpunkt ist allerdings der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag.
Hierzu kann ich derzeit nicht Stellung nehmen.
Die Praxis zeigt , dass gute Leistung in der absoluten Mehrheit der Fälle schon weit vor dem Ablauf von Maximalfristen direkt in eine Festanstellung führt.
Ich lehne eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ab, da diese Instrumente die Substanz unserer Wirtschaft angreifen.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.