Liebe Frau Ortleb, wie stehen Sie zu den geplanten Kürzungen bei der Kindervorsorge?
Im Speziellen geht es mir um die Deckelung der Ausgaben für die U-Untersuchungen? Was sollen wir Eltern tun, wenn die Kinderarztpraxen ihre Mengenbegrenzung erreicht haben und weitere Untersuchungen nicht voll vergütet bekommen und uns Termine nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können?
Weitere Fragen an Josephine Ortleb
Das Prostituiertenschutzgesetz stärkt die Rechte und den Schutz von in der Prostitution tätigen Menschen. Das haben auch die Evaluierungsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetz gezeigt.
Wie in meiner vorangegangenen Antwort dargestellt, war eine Reihe an Faktoren für den Beschluss ausschlaggebend.
Zunächst möchte ich festhalten, dass es sich bei den von Ihnen genannten Entscheidungen um Einzelentscheidung handelt, die nicht miteinander konkurrieren. Es ging also nicht um „entweder Tankrabatt oder Stromsteuer“.
In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.

