Sehr geehrte Frau Heselhaus, ich möchte Sie fragen, wie Sie zu den Plänen stehen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner bisherigen Form weitgehend abzuschaffen bzw. deutlich einzuschränken.
Sehr geehrter Herr T.,
in meinen Augen hat sich der voraussetzungslose Informationszugang durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in den vergangenen 20 Jahren bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Ich unterstütze daher das Vorhaben, das Gesetz unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgebend ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. So müssen wir uns anschauen, ob die Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen der aktuellen Sicherheitslage entsprechen. Ich setze mich dafür ein, dass das bisherige Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Heselhaus

