Steuerentlastung bei wem?
die Gegenfinanzierung der Steuerentlastung soll ja vor allem über die angepasste „Reichensteuer” erfolgen – also höhere Sätze ab 250.000 bzw. 280.000 Euro Jahreseinkommen. Eine höhere Vermögen- oder Erbschaftsteuer wurde zugleich ausdrücklich ausgeschlossen.
Ich versuche, das einzuordnen: Betroffen ist damit, wer ein hohes Einkommen erarbeitet – etwa eine Fachärztin oder Ingenieurin. Nicht betroffen ist, wer über sehr großes Vermögen verfügt, daraus Erträge bezieht, aber kein entsprechendes Gehalt.
Meine Fragen:
• Wie erklären Sie, dass ein sehr hohes Arbeitseinkommen künftig stärker belastet wird, ein sehr großes Vermögen aber gar nicht?
• Welcher sachliche Grund spricht dagegen, sehr große Vermögen an der Gegenfinanzierung zu beteiligen?
Über Ihre Einschätzung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich lehne eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ab, da diese Instrumente die Substanz unserer Wirtschaft angreifen. Das Vermögen in Deutschland liegt meist nicht auf Bankkonten, sondern arbeitet als Betriebsvermögen in Maschinen, Hallen und Innovationen unseres Mittelstands, weshalb eine Substanzbesteuerung Unternehmen unabhängig von ihrer Ertragslage belastet, Investitionen ausbremst und somit Arbeitsplätze gefährdet.
Zudem handelt es sich bei Vermögen um bereits mehrfach versteuertes Einkommen, dessen erneute Belastung eine ungerechte Doppelbesteuerung darstellt und durch die gestiegenen Immobilienpreise zunehmend auch normale Erben von Einfamilienhäusern trifft.
Für die Union bedeutet Gerechtigkeit nicht staatliche Umverteilung, sondern Verknüpfung von Haushaltsdisziplin mit Förderung von Aufstiegschancen und Entlastungen für Mittelstand und Unternehmen, um neue Steuereinnahmen durch wirtschaftliches Wachstum, statt über Steuererhöhungen zu erreichen.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler

