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Katrin Staffler
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Frage von Philipp H. •

Steuerentlastung bei wem?

die Gegenfinanzierung der Steuerentlastung soll ja vor allem über die angepasste „Reichensteuer” erfolgen – also höhere Sätze ab 250.000 bzw. 280.000 Euro Jahreseinkommen. Eine höhere Vermögen- oder Erbschaftsteuer wurde zugleich ausdrücklich ausgeschlossen.

Ich versuche, das einzuordnen: Betroffen ist damit, wer ein hohes Einkommen erarbeitet – etwa eine Fachärztin oder Ingenieurin. Nicht betroffen ist, wer über sehr großes Vermögen verfügt, daraus Erträge bezieht, aber kein entsprechendes Gehalt.

Meine Fragen:

• Wie erklären Sie, dass ein sehr hohes Arbeitseinkommen künftig stärker belastet wird, ein sehr großes Vermögen aber gar nicht?

• Welcher sachliche Grund spricht dagegen, sehr große Vermögen an der Gegenfinanzierung zu beteiligen?

Über Ihre Einschätzung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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