Setzen Sie sich für den Erhalt der einjährigen Krypto-Haltefrist (§23 EStG) ein? Österreich zeigt kaum Mehreinnahmen, und die Abschaffung bestraft private Altersvorsorge statt sie zu fördern.
Hintergrund: Mit dem Eckwertebeschluss zum Haushalt 2027 (29.4.2026) will die Bundesregierung die einjährige Haltefrist für Kryptowerte nach §23 EStG abschaffen (Kabinettsvorlage Juli 2026).
Österreich hat die Haltefrist 2022 abgeschafft und besteuert Krypto-Gewinne pauschal mit 27,5% KESt. Die tatsächlichen Einnahmen lagen 2024 bei nur rund 34 Mio. Euro – Langzeithalter verkaufen nicht mehr oder ziehen weg (Wegzugsbesteuerung). Die erhofften Mehreinnahmen dürften daher weitgehend ausbleiben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte am 8.5.2026, es gebe „keinen Anlass”, die Haltefrist zu ändern; sie sei Teil des systematischen Gleichklangs mit Gold und Fremdwährungen (BFH IX R 3/22, 14.2.2023).
Quellen: bundesfinanzministerium.de (PM 29.4.2026); btc-echo.de (Kabinettsvorlage); bmf.gv.at / wko.at (§27b EStG Österreich); abgeordnetenwatch.de (Antwort F. Güntzler, CDU, 9.5.2026).

