Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben wir als Koalition Maßnahmen beschlossen, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts eines erheblichen Defizits zu sichern.
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Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.
Leistungsanspruch und Vergütungssystem sind unterschiedliche Ebenen; hier muss vorsichtig abgewogen werden.
Vergütung bleibt rechtlich gebunden, aber nicht gesetzlich vorgezeichnet
Entscheidend ist, dass Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden.
Weder in der SPD als Partei, in der SPD-Bundestagsfraktion noch bei mir selbst gibt es Hindernisse für die Eröffnung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungskonformität der AfD Bundespartei. Bei unserem Koalitionspartner CDU/CSU ist die Situation leider anders. In dem Zusammenhang verweise ich auch auf das Statement des parl. Geschäftsführers unserer Fraktion: