Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Maximilian H. •

Liebe Frau Machalet, wie planen Sie die ambulanten PsychotherapeutInnen zu schützen? Die angekündigten Reformen und Kürzungen entziehen vielen Menschen die Existenzgrundlage.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

 

ich nehme die Sorgen vieler Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die beschlossenen Änderungen ernst. Die ambulante Psychotherapie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Gerade angesichts des hohen Bedarfs und der vielerorts langen Wartezeiten ist es entscheidend, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung auch künftig möglich bleibt.

 

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben wir als Koalition Maßnahmen beschlossen, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts eines erheblichen Defizits zu sichern. Dabei war es der SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen, notwendige Konsolidierung nicht zulasten der Versorgung psychisch erkrankter Menschen auszugestalten. Deshalb konnten wir durch unseren Einsatz im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen erreichen.

 

Dazu gehören insbesondere die Absicherung begonnener psychotherapeutischer Behandlungen bis zu ihrem tatsächlichen Abschluss, die dauerhafte extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie der Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen, zusätzliche finanzielle Mittel für dringliche psychotherapeutische Behandlungen sowie die gesetzliche Klarstellung, dass die innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung für die Psychotherapie vorgesehenen Mittel auch künftig ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zugutekommen.

 

Auch die Änderungen im Bereich der Vergütung müssen aus meiner Sicht differenziert betrachtet werden. Die von den Berufsverbänden geäußerten Sorgen, dass die neuen Regelungen zu wirtschaftlichen Belastungen für Praxen, einem Rückgang des Therapieangebots oder längeren Wartezeiten führen könnten, nehme ich ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, die konkreten rechtlichen Folgen der beschlossenen Regelungen von möglichen Auswirkungen in der praktischen Umsetzung zu unterscheiden.

 

Die Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung bedeutet nach unserer Bewertung in der SPD-Fraktion nicht, dass eine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen entfällt. Die bisherige Regelung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In der praktischen Anwendung hat dieses Instrument jedoch wiederholt auch zu Honorarabsenkungen geführt.

 

Mit der beschlossenen Änderung soll verhindert werden, dass es künftig zu solchen nachträglichen Honorarabsenkungen, Verschiebungen von Vergütungsmitteln zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen kommt. Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Die für die Psychotherapie vorgesehenen Mittel sollen weiterhin der psychotherapeutischen Versorgung zugutekommen.

 

Unabhängig davon ist entscheidend, welche Auswirkungen die beschlossenen Regelungen tatsächlich auf die Versorgung und die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen haben werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Umsetzung und die Folgen der Reform aufmerksam begleiten, die Erfahrungen aus der Praxis auswerten und diese Erkenntnisse in die weitere gesundheitspolitische Arbeit einbeziehen. Sollten sich unerwünschte Auswirkungen zeigen, müssen diese politisch neu bewertet werden.

 

Für mich bleibt klar: Psychische Erkrankungen müssen gesundheitspolitisch weiterhin eine hohe Priorität haben. Eine frühzeitige psychotherapeutische Behandlung lindert nicht nur individuelles Leid, sondern kann auch dazu beitragen, stationäre Behandlungen zu vermeiden, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren und Frühverrentungen entgegenzuwirken. Eine leistungsfähige ambulante Psychotherapie ist deshalb auch eine Investition in die langfristige Stabilität unseres Gesundheits- und Sozialsystems.

 

Unser gemeinsames Ziel muss sein, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Einklang zu bringen. Im Koalitionsvertrag haben wir zudem vereinbart, die Bedarfsplanung insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für ländliche Regionen weiterzuentwickeln, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf künftig besser abzubilden und den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung nachhaltig zu verbessern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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