Sie schreiben, jede Gruppe müsse ihren Beitrag leisten. Zählen Sie Patientinnen und Patienten dazu? Was leisten schwer psychisch Erkrankte, die keinen Therapieplatz bekommen, für d. Beitragsstabilität
In Ihrer Antwort an Herrn S. schreiben Sie, das Gesetz nehme verschiedene Gruppen in die Pflicht: Gutverdienende, Pharmaindustrie, Krankenkassen, Leistungsträger und Leistungserbringer. Jede Gruppe werde ihren Beitrag leisten müssen.Patientinnen und Patienten nennen Sie nicht. Sie leisten ihn dennoch: durch längere Wartezeiten, verknappte Therapieplätze und, bei erschöpftem Budget, durch nicht erbrachte Behandlung.Anders als Pharmaindustrie oder Krankenkassen sind Patienten keine Interessengruppe im Verteilungskonflikt. Sie sind der Zweck des Systems. Beitragsstabilität ist ein Mittel.Bei psychischen Erkrankungen hat verzögerte Behandlung besondere Folgen: Chronifizierung, Klinikeinweisungen, in schweren Fällen Suizidalität.Ich bitte um eine konkrete Antwort: Welchen Beitrag sollen Menschen leisten, die keinen Therapieplatz bekommen?
Sehr geehrter Herr F.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir mussten angesichts großer Lücken in der Finanzierung für die GKV handeln. Allein für das nächste Jahr würden ohne eine Reform knapp 19 Milliarden Euro fehlen. Nichts zu tun, war also keine Option. Mit der verabschiedeten GKV-Reform haben wir einen gesamtheitlichen Ausgleich gefunden, der die Finanzierungslücke seriös schließt und dabei alle Beteiligten in die Pflicht nimmt. Die Beiträge der Versicherten sollen möglichst stabil bleiben. Ich erachte das in wirtschaftlich angespannten Zeiten für besonders wichtig.
Richtig ist dennoch, dass wir am Ende eine gute und sichere Versorgung für Patienten gewährleisten müssen. In der Psychotherapie ist es leider immer noch häufig so, dass es zu langen Wartezeiten bei einem Therapieplatz kommt. Das haben wir in intensiven Gesprächen mit den Berufsvertretern der Psychotherapie noch einmal besprochen. Wir nehmen die Sorgen dieser sehr ernst.
Deswegen haben wir noch einige Verbesserungen in einem Entschließungsantrag durchgesetzt, die sich auf einen Umfang von 100 Millionen Euro für die Psychotherapie belaufen. Damit sollen etwa besonders vulnerable Gruppen besser geschützt werden. Konkret fordern wir die Bundesregierung auf, dass begonnene Behandlungen auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung weitergehen und die extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen bestehen bleiben soll.
Dazu werden wir die Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterentwickeln und an die tatsächliche Versorgungslage anpassen. Diese Strukturreform soll eng mit dem Aufbau eines patientenorientierten Primärversorgungssystems verzahnt werden. Ziel ist eine bessere Patientensteuerung, kürzere Wartezeiten und ein schnellerer Zugang zur jeweils richtigen Versorgung. Die Vorbereitungen dafür laufen im Bundesgesundheitsministerium schon und werden in den kommenden Monaten weiter diskutiert.
Insgesamt ist es unser Ziel, eine Vergütung zu schaffen, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet und eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung dauerhaft sichert. Dabei werden wir Rücksicht auf die Besonderheiten bei der Vergütungssystematik bei Psychotherapeuten im Vergleich zu anderen Facharztgruppen nehmen und diese im Rahmen der Budgetierung weiterentwickeln. Entscheidend ist, dass Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann

