Antwort 14.09.2023 von Veronika Herwegh dieBasis
Den Grundgedanken neu erfassen
Den Grundgedanken neu erfassen
Die Wahrung von Frieden auf der Welt ist fest in unserer Präambel und in unserem Wahlprogramm verankert.
Die Einbürgerungsbehörde ihres Wohnortes kann eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation vornehmen
Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.
Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten.
Freiheit in Bildung