Antwort 11.06.2024 von Kristina Herbst CDU
Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde dem Leerstand mit ZWECKENTFREMDUNGSVERORDNUNG entgegen wirkt.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde dem Leerstand mit ZWECKENTFREMDUNGSVERORDNUNG entgegen wirkt.
Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass auch der Bund bald ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, damit die von Ihnen beschriebene Disparität bald ein Ende hat.
Im Freistaat Bayern ist kein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz verankert.
Konkrete Maßnahmen im Sinne Ihrer Fragestellung sind mir allerdings bislang nicht bekannt.
Die Zeit des Warnens und des Verurteilens, des Abwiegelns und der Ankündigungen muss endlich vorbei sein.
Als Bundestagsabgeordneter für den Mühlenkreis kann ich Ihnen diesbezüglich leider keine Antwort geben, da mir hierzu keinerlei Informationen vorliegen.