Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ich habe letzte Woche für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und für den Entschließungsantrag gestimmt. Mit dem Gesetz sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen werden. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig – wie bereits früher – wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass mir aktuell lediglich ein kleiner Textabsatz zum IFG vorliegt (aus dem 34-Punkte-Papier der Parteispitzen). Einen Gesetzesentwurf hat der Bundestag noch nicht erhalten. Insofern kann ich noch keine abschließende Bewertung mitteilen.
Herr Schlüsselburg lehnt die Koalitionsausschuss beschlossenen Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes ab.
Die Sachlage ist allerdings eine andere. Die GKV-Finanzkommission, deren Einsetzung sich bereits im Koalitionsvertrag findet, hat um Ostern 66 Vorschläge präsentiert mit denen die Finanzlücke von ca. 19,5 Mrd. € in der GKV mehr als geschlossen werden konnte.
Es lässt sich nicht zu jedem Thema und auf jede Einzelfrage gleich detailliert antworten. Besonders bei laufenden Gesetzgebungsverfahren ist dies manchmal schwierig. Deshalb habe ich bei den von Ihnen angesprochenen Fragen auf besagte frühere Antwort Bezug genommen.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass dieses Instrument der Angemessenheitsprüfung Basis für die nun gestoppte Honorarkürzung gewesen sei. Seitens der SPD wird mit der Streichung die Intention verfolgt Kürzungen zu vermeiden, anstatt für weitere Honorarkürzungen zu sorgen.