Wie kann die Streichung der Angemessenheitsprüfung vor Kürzungen schützen, wenn Ihr Koalitionskollege Hahn (CSU) sie als das Verfahren beschreibt, das die Vergütung an die realen Praxiskosten koppelt?
Ihr Fraktionskollege der Koalition, Florian Hahn (CSU), beschreibt dieselbe Prüfung ganz anders: als das datengestützte Verfahren, mit dem die Vergütung auf Basis der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts überprüft und "immer wieder an die gestiegenen Kosten angepasst" wurde. Also als Mechanismus, der die Vergütung an die realen Praxiskosten – Miete, Personal, Inflation – koppelt.Wenn das zutrifft, bewirkt die Streichung das Gegenteil Ihrer Darstellung: Sie entkoppelt die Vergütung von der empirischen Kostenentwicklung. Der Maßstab, an dem eine unangemessen niedrige Vergütung gemessen werden könnte, entfällt.Ich bitte um Auflösung dieses Widerspruchs: Wie schützt die Abschaffung eines datenbasierten Anpassungsverfahrens die Psychotherapeuten vor sinkender Vergütung?
