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Frage von Axel F. •

Wie kann die Streichung der Angemessenheitsprüfung vor Kürzungen schützen, wenn Ihr Koalitionskollege Hahn (CSU) sie als das Verfahren beschreibt, das die Vergütung an die realen Praxiskosten koppelt?

Ihr Fraktionskollege der Koalition, Florian Hahn (CSU), beschreibt dieselbe Prüfung ganz anders: als das datengestützte Verfahren, mit dem die Vergütung auf Basis der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts überprüft und "immer wieder an die gestiegenen Kosten angepasst" wurde. Also als Mechanismus, der die Vergütung an die realen Praxiskosten – Miete, Personal, Inflation – koppelt.Wenn das zutrifft, bewirkt die Streichung das Gegenteil Ihrer Darstellung: Sie entkoppelt die Vergütung von der empirischen Kostenentwicklung. Der Maßstab, an dem eine unangemessen niedrige Vergütung gemessen werden könnte, entfällt.Ich bitte um Auflösung dieses Widerspruchs: Wie schützt die Abschaffung eines datenbasierten Anpassungsverfahrens die Psychotherapeuten vor sinkender Vergütung?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F. 

auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass dieses Instrument der Angemessenheitsprüfung Basis für die nun gestoppte Honorarkürzung gewesen sei. Seitens der SPD wird mit der Streichung die Intention verfolgt Kürzungen zu vermeiden, anstatt für weitere Honorarkürzungen zu sorgen. Die gemeinsame Selbstverwaltung ist weiterhin dazu verpflichtet eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Wir müssen diese Regelung genau im Auge behalten. Eine angemessene Vergütung ist Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung. 

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