Bei der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung handelt es sich um eine Fraktionsveranstaltung, bei der allein die veranstaltende Fraktion über die Zusammensetzung des Podiums entscheidet.
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Inzwischen habe ich einen Text fertiggestellt und ihn einem Vizepräsidenten des Bundestages übermittelt. Er kann noch Änderungen daran vornehmen und dann müssen wir Unterschriften sammeln.
Ich bin ziemlich sicher, dass wir diese möglichen Mittel noch nicht alle genutzt haben.
Ein angemessenes Erscheinungsbild ist dabei wichtig und wird von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet.
Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.
Am besten ist diese Frage bei Ihrem örtlichen Abgeordneten oder direkt im MHKBD selbst aufgehoben.