Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
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Ihre Enttäuschung kann ich nachvollziehen, gerade wenn Sie das Gefühl haben, dass Eigenverantwortung und private Vorsorge im Ergebnis nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.
Auf meine Anfrage hin teilt mir die Bundesregierung mit, dass das Bundesministerium für Verkehr einer erneuten Prüfung für den Abschluss einer Gegenseitigkeitsvereinbarung mit der Türkei offen gegenüber steht, sofern die Türkei noch Interesse hat und einen weiteren Vorstoß unternimmt.
Ich will die GKV stabilisieren, aber keine schlechtere Versorgung oder mehr Bürokratie. Änderungen bei Krankschreibung und Psychotherapie prüfen wir kritisch.
Aus dem Nichtvorhandensein einer bestimmten Vergleichsrechnung folgt kein gesetzgeberisches Versäumnis