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Simone Borchardt
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Frage von Sascha K. •

Wurde im Gesetzgebungsverfahren eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die den ROI der AU-Regelung mit dem ROI einer Investition in psychotherapeutische Versorgung vergleicht? Wenn nein warum nicht?

Sie schreiben, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und die AU-Nachweispflicht beträfen „unterschiedliche Regelungsbereiche" und darin liege „keine kognitive Dissonanz".

Beide Maßnahmen betreffen aber dasselbe GKV-Budget. Beide betreffen dieselbe knappe Ressource — ärztliche und therapeutische Kapazität. Und beide betreffen dasselbe Ziel — die Senkung von Fehlzeiten.

Psychotherapie hat einen nachgewiesenen Return on Investment: Die BPtK und die DPtV haben wiederholt belegt, dass psychotherapeutische Behandlung die Arbeitsfähigkeit wiederherstellt, AU-Tage reduziert und Frühverrentung verhindert. Die AU ab Tag 1 dokumentiert Krankheit. Psychotherapie behandelt sie. Der Staat investiert mit der AU-Regelung in Kontrolle — und kürzt gleichzeitig bei der Behandlung, die Fehlzeiten tatsächlich senkt.

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